Warum zeigen Prüfetiketten elektrischer Geräte verschiedene Prüffristen an?
September J, 2022 11:47 am by
Sebastian Prieß
Prüfetiketten befinden sich auf jeder Anlage und jedem Elektrogerät eines Unternehmens -unabhängig davon ob diese im Büro oder der Produktion. Sie zeigen an, in welchem Jahr die letzte Prüfung stattgefunden hat und in welchem Jahr die nächste stattfinden muss. Doch nicht auf jeder Anlage bzw. auf jedem Gerät zeigt das Prüfetikett den gleichen Zeitraum an. Doch wonach richtet sich diese Prüffrist?
Die DGUV 3 regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen
Die Prüfung der elektronischen Geräte dient der Unfallverhütung. Diese ist für elektrische Betriebsmittel und Anlagen in der DGUV 3 geregelt. Dabei sind alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen dazu verpflichtet, durch regelmäßige Prüfung die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen. Prinzipiell gibt es für eine solche Prüfung drei Auslöser:
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach Instandsetzung oder Änderung
- Nach festgelegten Zeitabständen
Generell ist eine solche Prüfung immer durch eine Elektrofachkraft oder in einigen Ausnahmen auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen. Die Anforderungen und Prüffristen der elektronischen Geräte und Anlagen sind in §5 der DGUV 3 geregelt.
Ortsfeste elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel
Im Rahmen der DGUV 3 wird generell in zwei Arten von elektrischen Anlagen bzw. Betriebsmitteln unterschieden -in ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie in ortsveränderliche Anlagen und Geräte. Ortsfeste Anlagen sind dabei Maschinen, die auf Grund Ihrer Masse und/oder fehlender Tragevorrichtung nur schwer bewegt werden können, wie beispielsweise Industrieöfen, Fräsautomaten oder auch Steckdosen. Dem gegenüber lassen sich ortsveränderliche Geräte hingegen relativ einfach bewegen. Beispiele hierfür sind Computer, Kaffeemaschinen oder Bohrmaschinen.
Bis zu 4 Jahre Prüffrist für ortsfeste elektrische Anlagen
Generell hängen die Prüffristen von dem Gefährdungspotential der Anlage ab. Die nötigen spezifischen Prüffristen einer Anlage sollten immer von einer Elektrofachkraft eingeholt werden. Sollten keine anlagenspezifischen Fristen gelten, gilt für eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand ortfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel eine Prüffrist von bis zu 4 Jahren. Sollte sich eine solche Anlage allerdings in einer Betriebsstätte, Räumen oder Anlagen besonderer Art (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700) befinden, gilt eine Frist von einem Jahr.
Prüffrist für ortsveränderlicher Betriebsmittel – Von 3 Monaten bis zu 2 Jahren
Ortsveränderliche Betriebsmittel oder Geräte können, sofern die Fehlerquote von 2% bei der vorangegangenen Prüfung nicht überschritten wurde, alle 2 Jahre geprüft werden. Sollte die Quote überschritten worden sein, müssen die Geräte allerdings nach einem Jahr wieder geprüft werden. Stark beanspruchte Geräte wie beispielsweise Geräte auf Baustellen müssen alle 3 Monate geprüft werden. Es gibt folglich einige Faktoren, die einen Einfluss auf die bei Ihnen verpflichtende Prüffrist haben.
Keine erfolgreiche Prüfung ohne Prüfetikett!
Nach jeder Prüfung klebt die prüfende Elektrofachkraft ein Prüfetikett auf das geprüfte Gerät. Dadurch können Sie zu jederzeit ablesen, wann das Gerät zum nächsten Mal geprüft werden muss. Diese Kennzeichnung dient aber vor allem einem anderen Zweck. Denn völlig unabhängig von Gerät oder Anlage ohne eine solche Prüfplakette bzw. ein solches Prüfetikett hat offiziell keine Prüfung stattgefunden. Damit die Geräte bei der nächsten Kontrolle als geprüft zählen, ist eine solche Kennzeichnung folglich zwingend erforderlich. Damit diese Kennzeichnung auch bis zum nächsten Termin bestehen kann, ist es empfehlenswert dafür auf die individuellen Anforderungen abgestimmte Spezialetiketten zu nutzen.